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Stiftung Warentest - Alarmanlagen zum Selbsteinbau zeigen gravierende Schwächen

Lesen Sie hierzu folgenden Artikel: https://www.sicheres-zuhause.info/de/Stiftung-Warentest-Alarmanlagen-zum-Selbsteinbau

 

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Am 16.7.2013 wurde vom Landtag von Baden-Württemberg eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. So müssen Aufenthaltsräume, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen sowie Rettungswege von diesen Räumen (z. B. Treppen oder Flure) jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Die Rauchwarnmeldepflicht gilt seit dem 22.7.2013 für Neu- und Umbauten. Seit dem 31.12.2014 müssen auch bestehende Wohnungen und Häuser entsprechend ausgestattet sein.  

Wichtig:

  • Den Einbau der Rauchmelder verantwortet der Eigentümer.
  • Für die Betriebsbereitschaft der Geräte ist der Bewohner bzw. Mieter der Immobilie zuständig, sofern der Eigentümer nicht selbst die Wartung übernimmt.


Rauchmelderpflicht in Bayern

Seit dem 1.1.2013 gilt in Bayern eine Rauchwarnmelderpflicht (Bayerische Bauordnung Art. 46 Abs. 4 BayBO). Alle Neubauten oder genehmigungspflichtige Umbauten müssen seitdem entsprechend mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Rauchwarnmelderpflicht gilt dabei für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen.

Wichtig:

  • Bereits bestehende Wohnungen müssen bis zum 31.12.2017 ebenfalls mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.  

 

 

Staatliche Förderung

Sicherheitsanlagen werden mit 10% durch die KfW- Bank  gefördert.

Sicherheitstechnische Anlage von mind. 2.000,- bis  max.15.000,-€

 

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